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   VGH Bayern, 15.03.2023 - 11 CS 23.59   

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VGH Bayern, 15.03.2023 - 11 CS 23.59 (https://dejure.org/2023,5160)
VGH Bayern, Entscheidung vom 15.03.2023 - 11 CS 23.59 (https://dejure.org/2023,5160)
VGH Bayern, Entscheidung vom 15. März 2023 - 11 CS 23.59 (https://dejure.org/2023,5160)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • BAYERN | RECHT

    StVG a.F. § 6 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. y; FeV § 3 Abs. 1 S. 1, Abs. 2,; FeV § 11 Abs. 8,; FeV § 14 Abs. 1 S. 3; Anlage 4 Nr. 9.2.2.
    Teilnahme am Straßenverkehr mit einem Elektrokleinstfahrzeug (E-Scooter)

  • rewis.io

    Untersagung des Führens fahrerlaubnisfreier (Kraft-)Fahrzeuge, Fahrt mit einem E-Scooter unter der Wirkung von Cannabis gelegentlicher Cannabiskonsum medizinisch-psychologische Untersuchung, Nichtbeibringung des Fahreignungsgutachtens, Hinreichende Bestimmtheit der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Untersagung des Führens fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge; Teilnahme am Straßenverkehr mit einem Elektrokleinstfahrzeug (E-Scooter) unter der Wirkung von Cannabis; Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Bekifft auf dem E-Scooter: MPU gerechtfertigt?

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Untersagung des Führens fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge; Teilnahme am Straßenverkehr mit einem Elektrokleinstfahrzeug (E-Scooter) unter der Wirkung von Cannabis; Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2023, 2363
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (25)

  • VGH Bayern, 12.11.2021 - 11 CS 21.2536

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines Fahreignungsgutachtens

    Auszug aus VGH Bayern, 15.03.2023 - 11 CS 23.59
    Vor dem Hintergrund des äußerst seltenen Falles, dass ein mit den Wirkungen der Droge noch völlig unerfahrener Erstkonsument bereits wenige Stunden nach dem Konsum ein Kraftfahrzeug führt und dann auch noch von der Polizei kontrolliert wird, ist allerdings im Rahmen der Beweiswürdigung die Annahme gerechtfertigt, dass ohne substantiierte und plausible Darlegung des Gegenteils nicht von einem einmaligen Konsum ausgegangen werden muss (BayVGH, B.v. 7.3.2023 - 11 CS 22.2608 - juris Rn. 14; B.v. 28.4.2022 - 11 CS 21.3173 - juris Rn. 16; B.v. 7.3.2022 - 11 CS 22.362 - juris Rn. 15; B.v. 12.11.2021 - 11 CS 21.2536 - juris Rn. 14 f.).

    Abgesehen davon, dass beim Antragsteller mit 2, 5 ng/ml ein nur wenig niedrigerer Wert vorlag, überschreitet es weder die gesetzlichen Grenzen des durch § 14 Abs. 1 Satz 3 FeV eingeräumten Ermessens noch widerspricht es dem Zweck der Ermächtigung (§ 114 Satz 1 VwGO), wenn bei einem dem Grenzwert von 1, 0 ng/ml Blutserum entsprechenden oder nur geringfügig darüber liegenden THC-Wert die Einholung eines medizinischpsychologischen Gutachtens angeordnet wird (BayVGH, B.v. 12.11.2021 - 11 CS 21.2536 - juris Rn. 20).

    Von einer solchen Möglichkeit kann auch unter Berücksichtigung der Empfehlung der Grenzwertkommission vom September 2015 nach wie vor ausgegangen werden, wenn eine Konzentration von THC von 1 ng/ml oder mehr im Blutserum des Betroffenen festgestellt wird (BVerwG, a.a.O. Rn. 25 ff.; BayVGH, B.v. 12.11.2021 - 11 CS 21.2536 - juris Rn. 15; OVG NW, B.v. 3.2.2023 - 16 B 1590/21 - juris Rn. 17, 24).

  • VGH Bayern, 15.03.2023 - 11 CS 23.44

    Fahrt mit einem Elektrokleinstfahrzeug (E-Scooter) unter der Wirkung von Cannabis

    Auszug aus VGH Bayern, 15.03.2023 - 11 CS 23.59
    Mit weiterem Bescheid vom gleichen Tag (Parallelverfahren Az. 11 CS 23.44) entzog das Landratsamt dem Antragsteller unter Anordnung des Sofortvollzugs die Fahrerlaubnis und verpflichtete ihn unter Androhung eines Zwangsgelds zur Abgabe des Führerscheins.

    Untersagt bleibt nach dem soeben Ausgeführten neben der Entziehung der Fahrerlaubnis (dazu die Entscheidung vom heutigen Tage im Parallelverfahren 11 CS 23.44) das Führen fahrerlaubnisfreier Kraftfahrzeuge im öffentlichen Straßenverkehr.

    Deshalb erscheint es gerechtfertigt, ihn aufgrund der nach wie vor bestehenden Fahreignungszweifel zum Schutz der Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer bis auf Weiteres von der Teilnahme mit fahrerlaubnisfreien sowie mit fahrerlaubnispflichtigen (vgl. dazu den Beschluss des Senats vom heutigen Tage im Parallelverfahren 11 CS 23.44) Kraftfahrzeugen am Straßenverkehr auszuschließen.

  • VGH Bayern, 08.06.2021 - 11 CS 21.968

    Untersagung des Führens fahrerlaubnisfreier Kraftfahrzeuge wegen Drogenkonsums

    Auszug aus VGH Bayern, 15.03.2023 - 11 CS 23.59
    Der Senat ist allerdings nicht mit der für eine Vorlage an das Bundesverfassungsgericht gemäß Art. 100 Abs. 1 Satz 1 GG gebotenen Gewissheit davon überzeugt, dass § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. y StVG a.F. mit dem Grundgesetz nicht vereinbar war (vgl. bereits BayVGH, B.v. 8.6.2021 - 11 CS 21.968 - DAR 2021, 584 Rn. 16; B.v. 20.1.2022 - 11 CS 21.2856 - juris Rn. 14 ff.; B.v. 25.4.2022 - 11 CS 21.2988 - juris Rn. 21 ff.).

    In Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes ist insoweit Zurückhaltung geboten und über den Antrag im Wege einer Abwägung der Interessen der Verfahrensbeteiligten zu entscheiden (vgl. BayVGH, B.v. 8.6.2021 a.a.O. Rn. 16 m.w.N.).

  • BVerwG, 11.04.2019 - 3 C 14.17

    Erstmaliger Verstoß eines gelegentlichen Cannabiskonsumenten gegen das Gebot des

    Auszug aus VGH Bayern, 15.03.2023 - 11 CS 23.59
    Gelegentlicher Konsum von Cannabis im Sinne von Nr. 9.2.2 der Anlage 4 zur FeV liegt vor, wenn der Betroffene in zumindest zwei selbständigen Konsumvorgängen Cannabis zu sich genommen hat und diese Konsumvorgänge einen gewissen, auch zeitlichen Zusammenhang aufweisen (stRspr, vgl. BVerwG, U.v. 11.4.2019 - 3 C 14.17 - BVerwGE 165, 215 Rn. 14).

    In der Regel ist dies erforderlich, um aufzuklären, ob der Fahrerlaubnisinhaber künftig zwischen dem seine Fahrsicherheit möglicherweise beeinträchtigenden Cannabiskonsum und dem Führen eines Kraftfahrzeugs trennen wird (vgl. BVerwG, U.v. 11.4.2019 - 3 C 14.17 - BVerwGE 165, 215 Rn. 34, 37; BayVGH, B.v. 3.11.2021 - 11 CS 21.1000 - juris Rn. 35).

  • BVerwG, 04.12.2020 - 3 C 5.20

    Radfahrverbot nach Trunkenheitsfahrt

    Auszug aus VGH Bayern, 15.03.2023 - 11 CS 23.59
    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage ist - wovon auch das Verwaltungsgericht zutreffend ausgegangen ist - der Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung (vgl. BVerwG, U.v. 4.12.2020 - 3 C 5.20 - NJW 2021, 1970 Rn. 10 ff.; BayVGH, B.v. 25.4.2022 - 11 CS 21.2988 - juris Rn. 11).

    aa) Zwar ist fraglich, ob die im maßgeblichen Zeitpunkt des Erlasses bzw. der letzten Änderung des § 3 Abs. 1 FeV geltende Verordnungsermächtigung (vgl. BVerwG, U.v. 3.12.2020 - 4 C 6.18 - NVwZ 2021, 1624 Rn. 50) für die Untersagung des Führens fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge den Anforderungen des Art. 80 Abs. 1 Satz 2 GG genügt hat, wonach Inhalt, Zweck und Ausmaß der erteilten Ermächtigung im Gesetz bestimmt werden bzw. sich zumindest mithilfe allgemeiner Auslegungsgrundsätze erschließen lassen müssen (vgl. dazu BVerwG, U.v. 4.12.2020 - 3 C 5.20 - BVerwGE 171, 1 Rn. 32 ff.).

  • VGH Bayern, 25.04.2022 - 11 CS 21.2988

    Untersagung des Führens von Fahrrädern nach Trunkenheitsfahrt - einstweiliger

    Auszug aus VGH Bayern, 15.03.2023 - 11 CS 23.59
    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage ist - wovon auch das Verwaltungsgericht zutreffend ausgegangen ist - der Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung (vgl. BVerwG, U.v. 4.12.2020 - 3 C 5.20 - NJW 2021, 1970 Rn. 10 ff.; BayVGH, B.v. 25.4.2022 - 11 CS 21.2988 - juris Rn. 11).

    Der Senat ist allerdings nicht mit der für eine Vorlage an das Bundesverfassungsgericht gemäß Art. 100 Abs. 1 Satz 1 GG gebotenen Gewissheit davon überzeugt, dass § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. y StVG a.F. mit dem Grundgesetz nicht vereinbar war (vgl. bereits BayVGH, B.v. 8.6.2021 - 11 CS 21.968 - DAR 2021, 584 Rn. 16; B.v. 20.1.2022 - 11 CS 21.2856 - juris Rn. 14 ff.; B.v. 25.4.2022 - 11 CS 21.2988 - juris Rn. 21 ff.).

  • VGH Bayern, 07.03.2023 - 11 CS 22.2608

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Konsums harter Drogen (Methamphetamin)

    Auszug aus VGH Bayern, 15.03.2023 - 11 CS 23.59
    Vor dem Hintergrund des äußerst seltenen Falles, dass ein mit den Wirkungen der Droge noch völlig unerfahrener Erstkonsument bereits wenige Stunden nach dem Konsum ein Kraftfahrzeug führt und dann auch noch von der Polizei kontrolliert wird, ist allerdings im Rahmen der Beweiswürdigung die Annahme gerechtfertigt, dass ohne substantiierte und plausible Darlegung des Gegenteils nicht von einem einmaligen Konsum ausgegangen werden muss (BayVGH, B.v. 7.3.2023 - 11 CS 22.2608 - juris Rn. 14; B.v. 28.4.2022 - 11 CS 21.3173 - juris Rn. 16; B.v. 7.3.2022 - 11 CS 22.362 - juris Rn. 15; B.v. 12.11.2021 - 11 CS 21.2536 - juris Rn. 14 f.).

    Dies schließt es zwar nicht aus, dass konkrete und substantiierte Einwände gegen die polizeiliche Sachverhaltsschilderung und Beurteilung der weiteren Klärung durch das Gericht bedürfen (vgl. BayVGH, B.v. 7.3.2023 - 11 CS 22.2608 - juris Rn. 17 m.w.N.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.02.2023 - 16 B 1590/21

    Bedenken gegen die Fahreignung eines Inhabers einer Fahrerlaubnis bei

    Auszug aus VGH Bayern, 15.03.2023 - 11 CS 23.59
    Von einer solchen Möglichkeit kann auch unter Berücksichtigung der Empfehlung der Grenzwertkommission vom September 2015 nach wie vor ausgegangen werden, wenn eine Konzentration von THC von 1 ng/ml oder mehr im Blutserum des Betroffenen festgestellt wird (BVerwG, a.a.O. Rn. 25 ff.; BayVGH, B.v. 12.11.2021 - 11 CS 21.2536 - juris Rn. 15; OVG NW, B.v. 3.2.2023 - 16 B 1590/21 - juris Rn. 17, 24).
  • OVG Saarland, 03.05.2021 - 1 B 30/21

    Untersagung des Führens fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge

    Auszug aus VGH Bayern, 15.03.2023 - 11 CS 23.59
    Die Klärung dieser in Rechtsprechung und Literatur umstrittenen Frage (vgl. OVG Saarl, B.v. 3.5.2021 - 1 B 30/21 - Blutalkohol 58, 284; VG Gelsenkirchen, B.v. 23.9.2021 - 7 L 901/21 - juris Rn. 31 ff.; NdsOVG, B.v. 1.4.2008 - 12 ME 35/08 - NJW 2008, 2059 = juris Rn. 6; OVG NW, B.v. 23.4.2015 - 16 E 208/15 - juris Rn. 4 ff.; Dauer in Hentschel/König/Dauer, § 6 StVG Rn. 10 und § 3 FeV Rn. 10a; Koehl, NZV 2022, 449/451; ders. SVR 2022, 378/380; Rebler/Müller, DAR 2014, 690/695) muss dem Hauptsacheverfahren vorbehalten bleiben.
  • VGH Bayern, 16.08.2006 - 11 CS 05.3394

    Begriff des einmaligen Konsums

    Auszug aus VGH Bayern, 15.03.2023 - 11 CS 23.59
    Bei Gelegenheitskonsumenten fällt die THC-COOH-Konzentration innerhalb weniger Stunden überwiegend auf unter 20 ng/ml ab (vgl. Möller/Kauert/Tönnes/Schneider/Theunissen/Ramaekers, Blutalkohol 2006, 361/365; Möller in Hettenbach/Kalus/Möller/Pießkalla/Uhle, Drogen und Straßenverkehr, § 3 Rn. 128, 135), kann aber kurz nach dem Konsum durchaus höhere Werte erreichen, und zwar auch bei einmaligem Konsum (vgl. BayVGH, B.v. 16.8.2006 - 11 CS 05.3394 - juris Rn. 32 ff.; HessVGH, B.v. 15.9.2016 - 2 B 2335/16 - juris Rn. 8, 10; OVG NW, B.v. 5.2.2015 - 16 B 8/15 - juris Rn. 11 f.).
  • BVerwG, 02.05.2017 - 5 B 75.15

    Entschädigung wegen überlanger Verfahrensdauer; erfolglose

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.02.2015 - 16 B 8/15

    Entzug der Fahrerlaubnis bei gelegentlicher Einnahme von Cannabis und bei

  • OVG Niedersachsen, 01.04.2008 - 12 ME 35/08

    Voraussetzungen für die Untersagung des Führens von führerscheinfreien

  • BVerwG, 03.12.2020 - 4 C 6.18

    Erstattungsregelungen für Bestandsgebäude zum Schutz vor Fluglärm rechtmäßig

  • VGH Bayern, 03.11.2021 - 11 CS 21.1000

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen gelegentlichen Cannabiskonsums

  • VG Gelsenkirchen, 23.09.2021 - 7 L 901/21

    Fahrerlaubnisfreie Teilnahme am Straßenverkehr, Untersagung des Führens eines

  • VGH Bayern, 29.11.2018 - 11 CS 18.2228

    Entziehung der Fahrerlaubnis - Gutachten und Prognose

  • VGH Bayern, 26.08.2019 - 11 CS 19.1432

    Entziehung der Fahrerlaubnis nach regelmäßigem Cannabiskonsum

  • VGH Bayern, 20.01.2022 - 11 CS 21.2856

    Einstweiliger Rechtsschutz: Untersagung des Führens fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.04.2015 - 16 E 208/15

    Umfang der parlamentarischen Steuerung und Begrenzung der exekutiven

  • VGH Hessen, 15.09.2016 - 2 B 2335/16

    Regelmäßiger Cannabiskonsum in Abhängigkeit vom THC-COOH-Wert

  • BVerwG, 17.11.2016 - 3 C 20.15

    Anforderung eines Fahreignungsgutachtens; Anordnung der Beibringung eines

  • BGH, 02.08.2022 - 4 StR 231/22

    Trunkenheit im Verkehr (drogenbedingte Fahrunsicherheit: Nachweis kann nicht

  • VGH Bayern, 28.04.2022 - 11 CS 21.3173

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines Fahreignungsgutachtens

  • VGH Bayern, 07.03.2022 - 11 CS 22.362

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines Fahreignungsgutachtens

  • VGH Bayern, 17.04.2023 - 11 BV 22.1234

    Fahrerlaubnisbehörde kann das Fahren mit Fahrrädern oder E-Scootern nicht

    Rechtsprechung liegt fast ausschließlich zu Trunkenheitsfahrten, kaum zu Fahrten unter Drogeneinfluss vor (vgl. BayVGH, B.v. 23.3.2023 - 11 CS 23.59 - ZfSch 2023, 294: keine Eignungszweifel hinsichtlich Fahrradfahrens bei Fahrt mit E-Scooter unter der Wirkung von Cannabis [§ 24a Abs. 2, Abs. 3 StVG]; zu Eignungszweifeln hinsichtlich aller Fahrzeuge bei Fahrradfahrt mit BAK ab 1, 6 %o siehe: BVerwG, B.v. 20.6.2013 - 3 B 102.12 - a.a.O.: BAK von 1, 9 %o; BayVGH, B.v. 9.8.2016 - 11 ZB 16.880 - ZfSch 2016, 655: BAK von 1, 85 %o und Kfz-Fahrt mit BAK ab 1, 15 %o; B.v. 8.4.2016 - 11 C 16.319 u.a. - juris: BAK von 2, 06 %o, 2,02 %o und 2, 30 %o; B.v. 2.9.2016 - 11 ZB 16.1359 - juris: BAK von 2, 19 %o und Kfz-Fahrt mit BAK von 2, 4 %o; B.v. 22.12.2014 - 11 ZB 14.1516 - juris: BAK von 1, 96 %o; B.v. 15.5.2013 - 11 ZB 13.450 u.a. - juris: BAK von 2, 12 %o; B.v. 8.2.2010 - 11 C 09.2200 - DAR 2010, 483: BAK von 1, 7 %o; SächsOVG, B.v. 19.8.2022 - 6 B 170/22 - Blutalkohol 59, 618: BAK von 2, 57 %o; OVG RP, U.v. 17.8.2012 - 10 A 10284/12 - DAR 2012, 601 = juris Rn. 23, 31: BAK von 2, 44 %o; VGH BW, B.v. 24.1.2012 - 10 S 3175/11 - DAR 2012, 164: BAK von 2, 49 %o; ThürOVG, B.v. 9.5.2012 - 2 SO 596/11 - DAR 2012, 721: BAK von 1, 7 %o; OVG Berlin-Brandenbg., B.v. 28.2.2011 - OVG 1 S 19.11 u.a. - juris: BAK von 2, 57 %o; HessVGH, B.v. 6.10.2010 - 2 B 1076/10 - Blutalkohol 47, 436: BAK von 1, 75 %o; OVG Saarland, B.v. 3.5.2021 - 1 B 30/21 - ZfSch 2021, 659: Eignungszweifel hinsichtlich erlaubnisfreier Fahrzeuge bei Mofafahrt mit BAK von 1, 83 %o; VG Gelsenkirchen, B.v. 23.7.2021 - 7 L 901/21 - juris Rn. 89 ff.: Ermessensreduzierung auf null bei Alkoholabhängigkeit hinsichtlich der Untersagung des Fahrradfahrens; OVG Hamburg, B.v. 20.6.2005 - 3 Bs 72/05 - Blutalkohol 44, 56: Eignungszweifel hinsichtlich erlaubnisfreiem Kfz [Mofa] wegen gelegentlichen Cannabiskonsums; VG Koblenz, B.v. 31.8.2022 - 4 L 810/22.KO - ZfSch 2023, 58: keine Eignungszweifel bezogen auf fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge bei übermäßigem Alkoholkonsum ohne Verkehrsbezug; OVG RP, B.v. 8.6.2011 - 10 B 10451/11 - NJW 2011, 3801 = juris Rn. 8: keine Eignungszweifel bezogen auf fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge bei Trunkenheitsfahrt mit einem Kfz mit BAK von 1, 1 %o).
  • VG Berlin, 17.07.2023 - 11 L 184.23

    Führerscheinverlust wegen E-Scooter-Fahrt nach Cannabiskonsum

    Für sie gilt daher - bezogen auf Cannabis - der Bußgeldtatbestand des § 24a Abs. 2, Abs. 3 StVG und damit auch das Trennungsgebot gemäß Nr. 9.2.2 der Anlage 4 zur FeV (BayVGH, Beschluss vom 15. März 2023 - VGH 11 CS 23.59 -, juris Rn. 15).

    Dies gilt auch für fahrerlaubnisfreie Kraftfahrzeuge (BayVGH, Beschluss vom 15. März 2023 - 11 CS 23.59 -, juris Rn. 34).

  • VGH Bayern, 15.03.2023 - 11 CS 23.44

    Fahrt mit einem Elektrokleinstfahrzeug (E-Scooter) unter der Wirkung von Cannabis

    Mit weiterem Bescheid vom gleichen Tag (Parallelverfahren Az. 11 CS 23.59) untersagte das Landratsamt dem Antragsteller unter Anordnung des Sofortvollzugs das Führen fahrerlaubnisfreier (Kraft-)Fahrzeuge.

    c) Im Beschwerdeverfahren nicht gerügt und daher hier nicht zu erörtern ist die Frage, wie sich der Umstand auswirkt, dass die Fragestellung in der Beibringungsanordnung des Landratsamts vom 4. August 2022 nur zum Teil, nämlich für fahrerlaubnispflichtige und fahrerlaubnisfreie Kraftfahrzeuge, nicht aber - wie im heute ergangenen Beschluss im Parallelverfahren 11 CS 23.59 ausgeführt - für sonstige fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge gerechtfertigt war (vgl. dazu Dauer in Hentschel/König/Dauer, § 11 FeV Rn. 42c).

  • VG München, 09.10.2023 - M 19 S 23.2625

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen gelegentlicher Einnahme von Cannabis -

    Diese Rechtsauffassung, der sich auch das erkennende Gericht angeschlossen hat (vgl. bereits VG München, B.v. 19.7.2021 - M 19 S 21.2252 - juris Rn. 33 ff.), vertrat zuvor bereits der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH, B.v. 29.11.2018 - 11 CS 18.2228 - juris LS 1, Rn. 11; U.v. 10.4.2018 - 11 BV 18.259 - juris Rn. 29, U.v. 25.4.2017 - 11 BV 17.33 - juris LS 1, Rn. 31) und folgt ihr in seiner ständigen Rechtsprechung (BayVGH, B.v. 15.3.2023 - 11 CS 23.59 - juris Rn. 25; B.v. 28.12.2020 - 11 CS 20.2067 - juris Rn. 13; vgl. zur Rechtsprechungsänderung des BVerwG auch Niesler, juris, jM 2020, 118).

    Würde die Einschränkung nach der Fähigkeit zum Trennen von Konsum und Verkehrsteilnahme am Ende der Frage zumindest in Klammer gesetzt werden (vgl. so akzeptiert von BayVGH, B.v. 15.3.2023 - 11 CS 23.59 - juris Rn. 3, 18), dürfte dies die Fragestellung für den Gutachter ausreichend präzise machen.

  • VG Göttingen, 28.03.2024 - 4 B 59/24

    Bestimmtheit; Fahreignung; Fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge; Gutachten;

    Insoweit bezieht er sich auf einen Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH München) vom 15.03.2023 (11 CS 23.59) .

    Nach alledem kommt es auf die vom Antragsteller unter Hinweis auf den Beschluss des VGH München vom 15.03.2023 (11 CS 23.59, beck-online) aufgeworfene Frage, ob jedenfalls die ihm gegenüber erfolgte Untersagung des Führens von erlaubnisfreien, nicht motorisierten Fahrzeugen wie Fahrrädern deshalb einer Rechtsgrundlage entbehre, weil er mit seiner Fahrt mit einem E-Scooter unter der Wirkung von Cannabis (lediglich) den Bußgeldtatbestand des § 24a Abs. 2, 3 StVG verwirklicht habe, dieser Bußgeldtatbestand aber ausdrücklich auf Kraftfahrzeuge beschränkt sei und daher nicht sonstige fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge erfasse, ebenfalls nicht mehr an.

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